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Was tun wenn Polizei kommt? Deine Rechte als Veranstalter und als Gast.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine solche nicht ersetzen. Wir sind keine Anwälte. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Gesetze ändern sich — informiere dich immer über die aktuelle Rechtslage in deinem Land. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich an einen Anwalt. Weiterführende Informationen findest du in den verlinkten Quellen.
🇩🇪 Deutschland
🇦🇹 Österreich
🇨🇭 Schweiz
Polizeikontrolle als Gast
👮 Polizei kommt auf die Party

Deine Rechte:

  • Du musst dich ausweisen (Personalausweis/Reisepass). Führerschein reicht NICHT als Ausweisdokument.
  • Du hast das Recht zu schweigen. Du musst keine Angaben machen außer Personalien.
  • Eine Durchsuchung deiner Person braucht einen richterlichen Beschluss ODER "Gefahr im Verzug".
  • Du darfst fragen: "Bin ich frei zu gehen?" — wenn ja: geh.

Nicht tun:

  • Nicht weglaufen — das begründet "Gefahr im Verzug"
  • Nicht lügen — aber auch nichts sagen, was dich belastet
  • Keine Widerstandshandlungen — auch wenn die Maßnahme rechtswidrig erscheint
  • Nicht freiwillig Taschen öffnen oder "zeigen, dass man nichts hat"

Rechtsgrundlage: § 163b StPO (Identitätsfeststellung), Art. 2 GG (Recht auf Schweigen)

🔎 Durchsuchung & Beschlagnahme
  • Körperliche Durchsuchung: Nur durch gleichgeschlechtliche Person
  • Handy: Darf NICHT ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden (auch nicht entsperren lassen)
  • Auto: Durchsuchung nur mit Beschluss oder "Gefahr im Verzug"
  • Alles protokollieren: Namen der Beamten, Dienstnummer, was genau gesagt/getan wurde

Rechtsgrundlage: § 102-110 StPO, § 81a StPO (körperliche Untersuchung)

Als Veranstalter
📜 Polizei will die Veranstaltung auflösen

Richtig reagieren:

  • Ruhig und kooperativ bleiben — nicht provozieren
  • EINEN Ansprechpartner bestimmen — nicht alle gleichzeitig reden
  • Nach dem konkreten Auflösungsgrund fragen und dokumentieren
  • Schriftliche Verfügung verlangen (Platzverweis/Auflösung)
  • Kooperieren, aber Widerspruch zu Protokoll geben

Mögliche Gründe für Auflösung:

  • Lärmbelästigung (TA Lärm, Nachtruhe ab 22 Uhr in Wohngebieten)
  • Fehlende Genehmigungen (Gaststättengesetz, Versammlungsrecht)
  • Brandschutz-Verstöße, Überfüllung
  • BtMG-Verstöße auf dem Gelände

Rechtsgrundlage: Polizeigesetze der Länder, GewO, GastG, BImSchG

📢 Lärm & Nachbarn
  • Nachtruhe: 22:00–06:00 Uhr (kann je nach Gemeinde variieren)
  • Grenzwerte nachts: 35 dB(A) in Wohngebieten, 45 dB(A) in Mischgebieten
  • Seltene Ereignisse (max. 10x/Jahr) können mit Ausnahmegenehmigung lauter sein
  • Kommunikation VOR dem Event mit Nachbarn kann viel verhindern

Rechtsgrundlage: TA Lärm, BImSchG, Landesimmissionsschutzgesetze

Polizeikontrolle (AT)
👮 Deine Rechte in Österreich
  • Ausweispflicht: Kein Mitführpflicht, aber Identitätsfeststellung möglich (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  • Recht zu schweigen — "Ich möchte keine Angaben machen"
  • Durchsuchung: Nur bei konkretem Verdacht. Verlange den Grund zu erfahren.
  • SMG (Suchtmittelgesetz): Eigengebrauch kleiner Mengen → "gesundheitsbezogene Maßnahme" statt Strafe möglich
  • Handy: Nicht ohne richterlichen Beschluss durchsuchbar

Rechtsgrundlage: SPG (Sicherheitspolizeigesetz), StPO, SMG

Veranstaltungsrecht (AT)
📜 Veranstaltungsgesetze sind Ländersache
  • Jedes Bundesland hat ein eigenes Veranstaltungsgesetz — Wien, NÖ, OÖ etc. unterscheiden sich
  • Private Feiern bis ~150 Personen meist genehmigungsfrei (variiert!)
  • Meldepflicht bei der Gemeinde oft schon ab 50 Personen
  • Lärmschutz: Ähnlich wie DE, Nachtruhe 22:00–06:00

Rechtsgrundlage: Landesveranstaltungsgesetze (z.B. Wr. VeranstG, NÖ VeranstG)

Polizeikontrolle (CH)
👮 Deine Rechte in der Schweiz
  • Ausweispflicht: Ja, ID oder Pass mitführen (je nach Kanton)
  • Recht zu schweigen — du musst keine Aussagen machen
  • BetmG (Betäubungsmittelgesetz): Cannabis-Bussen möglich (Ordnungsbusse bis 100 CHF für <10g)
  • Durchsuchung: Braucht konkreten Verdacht oder richterliche Anordnung
  • Du darfst nach Dienstnummer und Grund der Kontrolle fragen

Rechtsgrundlage: StPO (Schweizerische Strafprozessordnung), BetmG, kantonale Polizeigesetze

Veranstaltungsrecht (CH)
📜 Kantonal geregelt
  • Bewilligungspflicht je nach Kanton und Gemeinde verschieden
  • Gaststättenbewilligung (Patent) für Getränkeausschank nötig
  • Nachtruhe: Kantonal geregelt, meist 22:00–07:00
  • Outdoor: Bewilligung der Gemeinde + ggf. Wald-/Naturschutzamt

Rechtsgrundlage: Kantonale Gastgewerbegesetze, kommunale Polizeiverordnungen

Generelle Tipps
💡 Für alle Länder
  • Immer ruhig, höflich und bestimmt bleiben
  • Alles dokumentieren: Uhrzeit, Namen, Dienstnummern, was gesagt wurde
  • "Ich möchte keine Angaben machen" ist kein Eingeständnis — es ist dein Recht
  • Nie einer Durchsuchung "zustimmen" — lass sie machen, aber sage "Ich stimme nicht zu"
  • Zeugen sind Gold wert — andere Anwesende bitten, mitzufilmen (aus sicherer Distanz)
  • Im Nachhinein: Gedächtnisprotokoll schreiben, ggf. Anwalt konsultieren, ggf. Beschwerde einlegen
Stand: März 2026. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich. Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen zugelassenen Anwalt. Im Zweifel: Anwalt kontaktieren.
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